Telefon-Sozialtarif der T-com - Stand August 2004

 

Den Sozialtarif erhalten Kunden oder in ihrem Haushalt
lebende Angehoerige, die mit ihrem Anschluss auf die
T-Com als Verbindungsnetzbetreiber dauerhaft voreingestellt
sind, und
1. von der Rundfunkgebuehrenpflicht befreit sind oder
2. Ausbildungsfoerderung aufgrund des
Bundesausbildungsfoerderungsgesetzes (BafoeG) erhalten oder
3. blind, gehoerlos oder sprachbehindert mit einem Grad der
Behinderung von mindestens 90 Prozent sind.

Die Hoehe der freiwilligen sozialen Verguenstigungen der
Deutschen Telekom pro Monat betragen
a) 6,94 EUR netto fuer die beiden erstgenannten
Voraussetzungen und
b) 8,72 EUR netto fuer die dritte Bedingung.

Die soziale Verguenstigung wird weder ganz noch teilweise in
den naechsten Abrechnungszeitraum uebertragen.

Die Verguenstigungen werden fuer alle selbstgewaehlten
Standardverbindungen, die ueber das Telefonnetz der T-Com
gemaess der Preisliste Telefondienst (Inlandsverbindungen)
und gemaess Preisliste Telefondienst (Auslandsverbindungen)
gefuehrt werden, gewaehrt.

Das Angebot des Sozialtarifs gilt in Verbindung mit
folgenden vorhandenen Anschlussarten:
T-Net, T-Net 100, T-Net calltime 120, T-Net xxl
T-ISDN 100, T-ISDN calltime 120,
T-ISDN 300, T-ISDN 300 mit T-DSL
T-ISDN xxl sunday, T-ISDN xxl, T-ISDN xxl mit T-DSL
T-ISDN Mehrgeraeteanschluesse in der Konfiguration
Standardanschluss bzw. Komfortanschluss

Ausserdem ist der Sozialtarif auch mit dem enjoy Tarif
kombinierbar.

Wenn Sie einen unserer Sozialtarife beauftragen moechten,
rufen Sie gerne unsere Kundenberatung unter der kostenfreien
Rufnummer 0800 33 01000 an oder besuchen Sie uns in einem
unserer T-Punkte.


Mit freundlichen Gruessen

Ihre T-Com

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