Eine
Behinderung wird festgestellt
was
ist zu tun - Finanzielles
und Formelles
Liebe Eltern,
verzichten Sie niemals auf Leistungen, die Ihnen zustehen.
Es bedeutet keine Schande Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die zusätzlichen Kosten, die eine Behinderung im täglichen Leben mit sich bringt,lassen sich, gerade wenn man erst mit einer Behinderung konfrontiert wird bei einem kleinen Kind, noch gar nicht abschätzen. Jedoch nicht alle Leistungen werden nachträglich gewährt. Es hat sich bewährt alle Anträge frühzeitig zu stellen - ob und wann Sie diese dann in Anspruch nehmen, ist eine ganz andere Sache. Leistungen, die Ihnen und ihrem Kind zustehen, in Anspruch zu nehmen, bedeutet nicht, dass Sie irgendwen ausnutzen oder Minderwertiger sind als andere - es bedeutet nur, dass Sie ihr Recht ausschöpfen und an Ihre Zukunft und die Ihres Kindes in einer verantwortlichen Form denken und Vorsorge treffen.
Denken Sie immer an Ihre finanzielle Absicherung!
1. sofort den Behindertenausweis beantragen
2. sofort ein Schreiben an das Sozialamt und an die Krankenkasse mit folgendem
Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass unser Kind ... an ... erkrankt ist. Ich bitte um einen kurzfristigen Beratungstermin und beantrage die Übernahme der erforderlichen Hilfen nach dem SGB bzw. BSHG".
Bitte Schreiben, per Einschreiben und mit Rückantwort
verschicken, Fotokopie nicht vergessen. Sollten Sie aufgrund Ihres Schreibens
keine Antwort erhalten, können Sie bei dem zuständigen Amt einen rückwirkenden
Anspruch geltend machen.
Grundsätzlich: Die Kassen und Ämter haben eine gesetzliche Verpflichtung
Sie über die notwendigen Hilfen und Antragstellungen (Ausweis usw.) aufzuklären.
Lesen Sie dennoch hierzu aufmerksam das Sozialgesetz -1. Buch und die ersten
Paragraphen des Pflegeversicherungsgesetzes, da stehen Ihre Rechte und natürlich
auch Ihre Pflichten.
Bitte machen Sie alles schriftlich, nie auf telefonische Zusagen einlassen. Notieren Sie sich immer wann Sie mit wem was besprochen haben, somit haben Sie für alles einen Beweis.
3. sofort einen Antrag auf Leistungen nach SGB XI Pflegeversicherung
bei der Pflegekasse (Krankenkasse) beantragen
Es gilt bei der Pflegekasse immer der Tag der Antragstellung. Durch die
zu leistende Pflege ist die Pflegeperson über die Pflegeversicherung Renten-
und Unfallversichert. Konkretes Beispiel: Kind erblindet mit 1 Jahr. Mutter
gibt ihre Arbeit auf und versorgt das behinderte Kind. Es werden laufend Leistungen
nach SGB XI gewährt. Sieben Jahre später erkrankt die Mutter an Krebs.
Somit begründet sich ein Anspruch auf einen Rentenanspruch der Mutter.
Ohne die Leistungen nach SGB XI und die Pflegetätigkeit hätte die
Mutter keinen aktuellen Rentenanspruch. Es wäre geradezu kurzsichtig, irgendwann
auf Leistungen nach SGB XI zu verzichten.
Desweiteren stehen dem behinderten Kind welches Pflegegeld bekommt, auch
Verhinderungspflegegeld zu.
d.h. zusätzlich zu dem monatlich geleisteten Pflegegeld gibt es einen Jahrespauschalbetrag
(z.Zt. etwa 1432€)
der je nach Bedarf in Anspruch genommen werden kann. Ein Beispiel: Um
an unserem monatlichen Vereinstreffen teilnehmen zu können, benötigen
Sie für das Kind eine Betreuungsperson die die Pflege, die Sie sonst leisten,
für etwa 4 Stunden übernimmt. In Schweinfurt gibt es dafür geschultes
Betreuungspersonal über den Familienentlastenden Dienst, die dann
ins Haus kommen und sich um das Kind kümmern. Die Kosten hierfür werden
mit der Pflegekasse über das Verhinderungspflegegeld abgerechnet. Dies
kann Stundenweise sein oder z.B. für die Zeit eines Urlaubs, etc.pp.
Werden zur täglichen Pflege des Kindes (des Pflegebedürftigen) regelmäßig bestimmte Hautcremes, Pflegetücher o.Ä. benötigt, können Sie die Kostenübernahme bei der Pflegekasse beantragen. Maximal werden im Monat 31 € für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gewährt.
FED (Familienentlastender Dienst) der Lebenshilfe e.V. und
der Offenen Behinderten Arbeit, Gymnasiumstr. 16, 97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/2087 165
4. Mitglied in einem Sozialverband werden z.B. VdK (Infos
unter: www.vdk.de)
Für einen geringen Monatsbeitrag wird Ihnen professionell geholfen, Anträge
auszufüllen und diese auch durchzusetzen.
5. Wenn Sie nicht in einen Sozialverband eintretet möchten,
schliessen Sie auf jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung ab
Man muss sich leider klar machen, dass der Rechtsweg für Ämter und
Behörden etwas völlig normales ist und Sie teilweise einen langen
Atem brauchen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung
immer nachfragen, ob Ihre Belange durch diese Versicherung abgedeckt sind.
6. Denken Sie an Ihr Familienleben
Viele Ehen zerbrechen an der Behinderung Ihrer Kinder, nehmen Sie professionelle
Hilfe in Anspruch. Es gibt Beratungsstellen, Angehörigengruppen, denken
Sie daran das Ihr Kind Sie und ein soziales Umfeld braucht, ein ganzes Leben.
7. Hinweise auf Spezialisten,
die sich speziell mit der Erkrankung Ihres Kindes beschäftigen. Suchen
Sie sich Anschriften und Telefonnummern aus Telefonbüchern und Internet
heraus, wenden Sie sich an Vereine, scheuen Sie sich nicht, diese Spezialisten
um Rat zu bitten.
Bitte scheuen Sie keine Entfernungen, um mit Ihren Kindern zu Spezialisten zu
fahren.